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Datenschutz – Welche Mittel der Überwachung sind zulässig?

Groß- und Einzelhandel: Lösungen für die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern

Im stationären Handel finden häufig Datenverarbeitungsprozesse statt, die auf ihre Zulässigkeit geprüft werden müssen.

Sammlung, Speicherung und Schutz von Information

Der Einsatz von Mitarbeitern über Zeitarbeitsfirmen, sogenannten Leiharbeitnehmern, verlangt einen datenschutzkonformen Umgang mit Kunden- und Zuliefererdaten. Die Erfassung und Verarbeitung dieser Art von Daten muss zum Schutz von Betroffenen durch den Einsatz der entsprechenden Technologie sicher vor Zugriffen Unbefugter sein. Die Anforderungen des BDSG bzw. der DSGVO setzen für alle Vorgänge rechtliche Standards, die Sie nachweislich einhalten müssen.

Sicherheit und Schutz: Videoüberwachung im Einzelhandel

Die Videoüberwachung des Geschäftsraums zur Vorbeugung gegen Diebstahl in Filialen des Einzelhandels, aber auch die Überwachung von Verkaufsraum und Lager- bzw. Pausenräumen zur Kontrolle der Mitarbeiter ist gesetzlich streng reglementiert. Grundsätzlich müssen hier ein berechtigtes Interesse sowie konkret festgelegte Zwecke für den Betrieb einer Videoüberwachung vorliegen. In einem Geschäft kann dies beispielsweise in der Prävention von Vandalismus und Ladendiebstählen bestehen und auch den Außenbereich betreffen. Werden mithilfe eines Videoüberwachungssystems eigene Mitarbeiter überwacht, müssen das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Betroffenen und schutzwürdige Interessen des Betreibers genau abgewogen werden. Eine Überwachung von Mitarbeitern zum reinen Zweck der Leistungskontrolle ist zum Beispiel nicht zulässig.

Unsere Lösung für Sicherheitstechnik & Videoüberwachung in Unternehmen

Gerne überprüfen wir Ihre Maßnahmen der Überwachung und besprechen das Ergebnis mit Ihnen, um die Maßnahmen in Ihrem Unternehmen effizient und ausnahmslos datenschutzkonform zu gestalten.

Unsere Lösung für Sicherheitstechnik & Videoüberwachung in Unternehmen

Gerne überprüfen wir Ihre Maßnahmen der Überwachung und besprechen das Ergebnis mit Ihnen, um die Maßnahmen in Ihrem Unternehmen effizient und ausnahmslos datenschutzkonform zu gestalten.

Sprechen Sie uns an –

wir helfen Ihnen gerne bei jeder datenschutzrechtlichen Herausforderung.

Ihre Ansprechpartnerin:

RAin Larissa Schwarz