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Datenschutz in Ihrem Unternehmen – Analyse

Datenschutz nach DSGVO & BDSG:
Wo steht Ihr Unternehmen?

Das Thema betrieblicher Datenschutz, die Frage nach einem Datenschutzbeauftragten, die Richtlinien für die Datenverarbeitung – insbesondere von personenbezogenen Daten – und weitere Fragen, die durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt sind, wird von vielen Unternehmen als lästige Pflicht empfunden.

Die Regeln für Unternehmen sind umfangreich und unübersichtlich. Was muss mit Blick auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen innerhalb der Datenverarbeitung von Unternehmen beachtet werden? Was gilt für personenbezogene Daten? Welche Rechte und Pflichten gehen mit deren Verarbeitung einher? Welche Vorgaben müssen ein Unternehmen und seine Mitarbeiter gegenüber betroffenen Personen erfüllen? Wann gilt ein Einverständnis zur Datenerhebung als wirksame Einwilligung? Was gilt als berechtigtes Interesse und begründet die Auskunft über sensible Daten? An welche Vorgaben sind IT-Systeme, automatisierte Verarbeitung und IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen gebunden? Welche Rechte und Pflichten haben Unternehmen und ihre Mitarbeiter gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden? Benötigt jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Drohen tatsächlich hohe Bußgelder bei Verstößen gegen die DSGVO bzw. das BDSG?

Bei diesen und allen anderen Fragen unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen kompetent, schnell und zuverlässig. Denn sowohl für große als auch für kleine Unternehmen gilt es beim Thema Datenschutz einiges unbedingt zu beachten.

Analyse Ihres Unternehmens:
Datenschutzrecht nach DSGVO, BDSG und die Datenverarbeitung

Am Beginn unserer Tätigkeit steht – wie bei einem Arztbesuch – eine Bestandsaufnahme, die der Ermittlung des Ist-Zustands in Ihrem Unternehmen dient. Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz haben Sie bereits ergriffen? Sind diese noch zeitgemäß und genügen sie der aktuellen EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie anderen datenschutzrechtlichen Anforderungen? Sind Ihre Mitarbeiter und die Leitung Ihres Unternehmens hinreichend sensibilisiert für das Datenschutzrecht und daran anschließende Maßnahmen? Haben Sie bereits einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ernannt oder ist ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt?

Wir klären für Sie und mit Ihrer Hilfe einen festgelegten Katalog datenschutzrechtlich relevanter Fragen. Als Ergebnis erhalten Sie einen Bericht nebst von uns definierten Maßnahmenempfehlungen, damit Ihr Unternehmen im Geschäftsalltag den Normen von BDSG und DSGVO zuverlässig entspricht.

Weitere Informationen rund um das Thema Datenschutz in Ihrem Unternehmen erhalten Sie unverbindlich unter der E-Mail-Adresse info@herodata.de.

Sprechen Sie uns an –

wir helfen Ihnen gerne bei jeder datenschutzrechtlichen Herausforderung.

Ihre Ansprechpartnerin:

RAin Larissa Schwarz