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Datenschutz – die Webseite Ihres Unternehmens

Ihre Pflichten im Internet: Umsetzung der DSGVO auf Ihrer Webseite und in sozialen Netzwerken

Sobald Sie auf Ihrer Webseite bzw. innerhalb Ihres Online-Angebots personenbezogene Daten verarbeiten, sind Sie dazu verpflichtet, die Besucher und Nutzer Ihrer Seite über die erhobenen Daten sowie Art und Zweck der anschließenden Verarbeitung aufzuklären.

Diese Pflicht erfüllen sie nach der Datenschutz-Grundverordnung mit einer Datenschutzerklärung, der die Nutzer Ihrer Seite zustimmen müssen, möchten diese Ihre Webseite nutzen. Vergleichbar mit dem Double-Opt-In-Verfahren, das sich bei der Einwilligung zum Erhalt von Newslettern oder E-Mail-Werbung an eine E-Mail-Adresse bewährt hat. Mit der Einwilligung zur Nutzung Ihrer Webseite stimmt der Nutzer auf diese Weise der Verarbeitung personenbezogener Daten, wie der Speicherung der verwendeten IP-Adresse, zu. Zusätzlich bestätigt der Nutzer damit, über die Verwendung von Social-Media-Plugins und Hilfsdiensten wie Google Analytics sowie Server-Log-Dateien zwecks Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten aufgeklärt worden zu sein.

Die DSGVO-konforme Datenschutzerklärung für Ihre User

In der Datenschutzerklärung Ihres Auftritts im Internet sollten die so genannten Pflichtangaben i.S.d. Art. 12 ff DSGVO enthalten sein. Es sollte z.B. angegeben sein, in welchem Umfang und zu welchem Zweck personenbezogene Daten von Ihrem Unternehmen als Website-Betreiber verarbeitet werden und ob sie auch an Dritte weitergegeben werden (etwa um an eine E-Mail-Adresse auch Werbe-E-Mails zu versenden). Einwilligungen in Form von Double-Opt-In oder daran orientierten Verfahren müssen dabei eventuell eingeholt werden. Außerdem müssen Sie als Betreiber des Online-Angebots möglichst datenschutzfreundliche Voreinstellungen hinterlegen, so dass von Nutzern Ihrer Webseite nachweislich nur so wenige Daten wie nötig erhoben, verarbeitet und weitergegeben werden. Zusätzlich zu den entsprechenden Einstellungen müssen Sie auch eine spätere Opt-out-Möglichkeit für Ihre Nutzer anbieten, mit der diese die Verwendung jeglicher personenbezogener Daten widerrufen bzw. untersagen können.

Risiken einer mangelhaften Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung einer Website ist für alle Nutzer öffentlich sichtbar und damit ein Aushängeschild des Websiteinhabers. Bei Mängeln bietet sie eine große Angriffsfläche für Wettbewerber oder Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung prüfen. Grundsätzlich kann sich jede betroffene Person, also jeder Nutzer Ihres Online-Angebots, bei dem Verdacht auf Mängel beim

Datenschutz bzw. der Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite mit einer Beschwerde an die verantwortliche Stelle richten.
Daher sollten die Inhalte Ihrer Datenschutzerklärung sorgfältig erstellt und regelmäßig auf Aktualität hin geprüft werden.

Wir prüfen Ihren Auftritt im Internet

Möchten Sie eine Website datenschutzkonform erstellen oder Ihre bestehende Website prüfen lassen?

Wir führen dies zu überschaubaren Kosten für Sie durch und untersuchen Ihre Website auf eingesetzte Tools, Plug-ins, Cookies und sonstige Datenübertragungen an Dritte. Auf dieser Grundlage erstellen wir eine auf Ihre Website zugeschnittene Datenschutzerklärung. Darüber hinaus geben wir Ihnen auf Wunsch Empfehlungen, wie Sie ggf. nötige Übertragungen an Dritte datenschutzkonform einsetzen können. 

Weitere Informationen zu unserem Angebot erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Sprechen Sie uns an –

wir helfen Ihnen gerne bei jeder datenschutzrechtlichen Herausforderung.

Ihre Ansprechpartnerin:

RAin Larissa Schwarz