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Datenschutzmanagementsystem nach DSGVO:

Anforderung an Unternehmen und Mitarbeiter

Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet Unternehmen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die eigenen Datenschutzbemühungen im Rahmen eines streng DSGVO-konformen Datenschutzmanagementsystems zu strukturieren und zu dokumentieren. Ein solches Datenschutzmanagementsystem (DSMS) dokumentiert die Prozesse und organisatorischen Maßnahmen des betrieblichen Datenschutzes. Bestimmte Schritte der Verarbeitung von Daten sowie die Umsetzung technisch organisatorischer Maßnahmen werden darin festgehalten, um Ihnen im Fall des Falles der DSGVO entsprechenden Nachweise über Maßnahmen des Datenschutzes zu ermöglichen. Hierfür gibt es standalone-Software-Systeme, in denen die Dokumente erstellt und aktualisiert werden können.

Je nach Unternehmensgröße kann es auch ausreichend sein, ein entsprechendes System auf Grundlage Ihres vorhandenen Know-hows zu erstellen. Denn auch mithilfe von Dokumentvorlagen, die z.B. mit MS Office erstellt, aktualisiert und dann in der IT-Infrastruktur Ihres Unternehmens gespeichert werden, können Sie den rechtlichen Anforderungen genügen.

Für welche Art von Datenschutzmanagementsystem Sie sich für Ihr Unternehmen in der Umsetzung entscheiden, hängt von den zur Verfügung stehenden zeitlichen, finanziellen und personellen Ressourcen ab. Wir unterstützen Sie bzw. Verantwortliche in Ihrem Unternehmen bei der Erstellung, dem Umsetzen und der kontinuierlichen Verbesserung Ihres DSMS. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung und Aktualisierung der erforderlichen Dokumente oder alternativ bei der Implementierung und Wartung von DSMS-Software.

Weitere Informationen zu Ihrem Datenschutzmanagementsystem erhalten Sie gerne im Rahmen eines direkten Gesprächs.

Sprechen Sie uns an –

wir helfen Ihnen gerne bei jeder datenschutzrechtlichen Herausforderung.

Ihre Ansprechpartnerin:

RAin Larissa Schwarz