Skip to content

Ihr Fachmann in Fragen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)​

Datenschutz bei Ihrem Dienstleister

Als Unternehmen sind Sie gegenüber Ihren Kunden stets verpflichtet, Datensicherheit gemäß DSGVO zu gewährleisten – auch und gerade, wenn Sie extern Dienstleistungen beauftragen, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beinhalten. Darum sollten Sie als Auftraggeber für jede extern beauftragte Datenverarbeitung personenbezogener Daten die Einhaltung geltender Vorschriften in der Auftragsdatenverarbeitung sicherstellen.

DSGVO: Wir prüfen Dienstleister und Auftragsverarbeiter für Ihr Unternehmen

Haben Sie oder Ihre Mitarbeiter den Verdacht, dass Ihr Auftragsverarbeiter nicht datenschutzkonform arbeitet oder möchten Sie Ihrer Pflicht aus Art. 28 DSGVO nachkommen und eine regelmäßige Überprüfung Ihres Dienstleisters bzw. der erbrachten Dienstleistungen durchführen?
Wir kümmern uns um Terminvereinbarungen mit den wichtigsten Ansprechpartnern Ihrer Auftragsnehmer, führen eine Begehung der entscheidenden Räumlichkeiten durch oder erstellen eine Prüfliste, um die relevanten Informationen zu erlangen. Sie erhalten über die Prüfung Ihrer Anbieter bzw. Dienstleister einen Ergebnisbericht und ggfs. eine Empfehlung, welche Änderungen Sie von Ihrem Dienstleister verlangen sollten.  

Weitere Informationen rund um eine DSGVO-konforme Auftragsdatenverarbeitung und eine individuelle Beratung rund um Datenverarbeitung im Auftrag geben Ihnen unsere Mitarbeiter gerne jederzeit auf Anfrage.

Sprechen Sie uns an –

wir helfen Ihnen gerne bei jeder datenschutzrechtlichen Herausforderung.

Ihre Ansprechpartnerin:

RAin Larissa Schwarz