Skip to content

Datenschutz für Online-Shops und Agenturen

Datenschutz im Geschäftsfeld Internet: Online-Shops und Agenturen

Für Online-Händler, Agenturen und alle weiteren Akteure im E-Commerce, Online-Marketing und anderen Geschäftsfeldern des Internets gehört der Umgang mit personenbezogenen Daten zum täglichen Geschäft – eine lupenreine Datenschutzerklärung (link zu Unterseite) ist erst der Anfang. Beim Abschluss eines Vertrags über das Internet, Prozessen im Bestellablauf, beispielsweise der Einbindung von Payment-Dienstleistern, und der Vertragserfüllung gibt es viele wichtige Details im Umgang mit personenbezogenen Daten zu beachten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist auch im Rahmen der Logistik, im Umgang mit CRM-Tools, beim Einsatz von Cookies im Internet-Browser, der Speicherung von IP-Adressen und entsprechenden Einstellungen von Browser-Plugins sowie in anderen datensensiblen Technologien ein Thema für Onlineshop-Betreiber und Agenturen. Auch die Einbindung von Services wie Google Analytics, Google Maps oder verschiedenen Funktionen von Social-Media Plattformen, sogenannten Social-Media-Plugins, müssen Sie in Ihrer Datenschutzerklärung berücksichtigen. Denn auch diese Dienste arbeiten auf Grundlage personenbezogener Daten, wenn auch mit IP-Anonymisierung und erst nach Zustimmung der Nutzer.

Das sagen unsere Kunden

referenz-daniel_gerlach
„Ewiges, mühseliges Einlesen und doch nie zu 100 % sicher sein, ist für mich glücklicherweise kein Thema. Ich bin dankbar, dass sich andere für uns durch den Paragraphendschungel schlagen und ich gut beraten/mit einem guten Gefühl den Aufgaben nachgehen kann, die mir Spaß machen."
CEO Blackbit Digital Commerce

E-Mail-Adresse, Newsletter, IP-Adresse, Cookies und entsprechende Einstellungen im Internet-Browser

Eine Reihe von technisch-organisatorisch relevanten Maßnahmen bewahrt Sie als Shop-Betreiber systematisch vor Problemen mit dem Datenschutz bei jeder Art von Geschäftsabwicklung und Datentransfer im Internet.
Wie verfahren Sie etwa gemäß der Datenschutz-Grundverordnung bei der Erhebung und Speicherung von Kundendaten? Diese und viele weitere Details müssen die für die Verarbeitung verantwortlichen Betreiber von Online-Shops und anderen Online-Angeboten nicht nur kennen, sondern auch für betroffene Personen überprüfbar anwenden. Denn im Zweifel sind Sie in der Pflicht, ihr berechtigtes Interesse an der Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten nachzuweisen.

Dies betrifft im besonderen Maße auch Agenturen und andere Werbetreibende, die auf die Erlaubnis der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Kontaktaufnahme über das Internet angewiesen sind.

Besondere Gefahren für Händler im Internet

Noch häufiger als im stationären Handel müssen Website-Betreiber im Online-Handel Auftragsverarbeitungsverhältnisse vertraglich regeln und Fallstricke bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente (z.B. bei der Erstellung und Pflege einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung) beachten.

Online-Händler sind zudem häufig Hacker-Angriffen und anderen Formen der Cyberkriminalität ausgesetzt, zum Beispiel credential stuffing-Attacken (link). Darum sind sie zum besonders sparsamen Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet verpflichtet. Der nachweisbare Schutz erhobener Daten macht Sie als Betreiber zu einem zuverlässigen Geschäftspartner im Internet. Hier können Sie Ihre Datenschutzerklärung sogar werbewirksam für sich nutzen, falls Sie zum Schutz von personenbezogenen Daten noch höhere Sicherheit bieten als das Gesetz vorsieht.

Wenn Sie weitere Informationen rund um die sichere Datenverarbeitung innerhalb Ihres Online-Shops oder zu verwandten Themen wünschen, kontaktieren Sie uns gerne direkt über folgenden Link. info@herolaw.de.

Sprechen Sie uns an –

wir helfen Ihnen gerne bei jeder datenschutzrechtlichen Herausforderung.

Ihre Ansprechpartnerin:

RAin Larissa Schwarz