UNSERE LEISTUNGEN

VERARBEITUNGS-VERZEICHNIS

Artikel 30 der DSGVO verpflichtet Unternehmen zum Führen eines »Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten«.

Das Verarbeitungsverzeichnis dient der Transparenz über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten und kann gegenüber der Aufsichtsbehörde zum Nachweis dienen, dass die Vorschriften der DSGVO eingehalten werden.

Der Umfang der Dokumentation umfasst alle Verarbeitungstätigkeiten des verantwortlichen Unternehmens oder Auftragsverarbeiters.

Das Führen des Verarbeitungsverzeichnisses ist eine wichtige Basis, um alle notwendigen Informationen im Hinblick auf die Pflichten zur Dokumentation an zentraler Stelle verfügbar zu halten.

HERODATA hilft Ihnen bei der Ermittlung der zu dokumentierenden Verarbeitungsprozesse und kann Ihnen vielfältige Musterverfahren zur einfachen Personalisierung zur Verfügung stellen.

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